Häufig gestellte Fragen:
1) Dürfen Nichtansässige in Südafrika Immobilien erwerben?
Ja, das ist möglich. Bitte wenden Sie sich an uns, um weitere Informationen zu erhalten.
3) Benötigen ausländische Käufer ein Visum, um eine Immobilie zu erwerben und in Südafrika zu leben?
Für den Kauf einer Immobilie benötigen Sie kein Visum, um sich jedoch dauerhaft in Südafrika niederzulassen, ist ein Visum erforderlich. Das Ruhestandsvisum richtet sich speziell an Personen, die sich in Südafrika zur Ruhe setzen möchten, es gibt jedoch auch andere Möglichkeiten. Bitte wenden Sie sich an uns, um weitere Informationen zu erhalten.
5) Welche steuerlichen Auswirkungen hat der Kauf einer Immobilie in Südafrika für mich?
Dies ist von Land zu Land unterschiedlich. Bitte erkundigen Sie sich für weitere Informationen.
2) Haben ausländische Käufer in Südafrika Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten?
Ja, das tun sie. Bitte wenden Sie sich an uns, um weitere Informationen zu erhalten.
4) Erhalte ich durch den Kauf einer Immobilie den Aufenthaltsstatus?
Nein, es gelten Visabestimmungen, die erfüllt werden müssen, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. Einer der Vorteile des Rentnervisums ist, dass man damit eine Aufenthaltsgenehmigung erhält.
Das sind nur einige der grundlegenden Fragen. Wir beraten Sie gerne weiter zu Themen wie Krankenversicherungsoptionen in Südafrika für ausländische Käufer, verschiedenen Visumarten, Einwanderungsfragen, Nachlassplanung und vielem mehr. Senden Sie uns einfach Ihre Anfrage.
Südafrikanisches Ministerium für Inneres
- Tel.: +27 12 406 5000
Britisches Zentrum für internationale Altersvorsorge
-
Für Anträge auf die britische staatliche Rente:
, Tel.: +44 191 218 7777
Britische Hochkommissariat in Pretoria
- Tel.: +27 12 423 6000
- www.gov.uk/world/organisations/british-high-commission-pretoria
Britisches Konsulat in Kapstadt
- Tel.: +27 21 405 2400
